Eine für alle
Einführung einer DMFV-Familienmitgliedschaft
von Dana Baum • 3.9.2010 • Kategorie: Presse-Meldungen •
Für die Familienmitgliedschaft sind folgende Regelungen gültig:
Ein Familienmitgliedschaft im DMFV kann für Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerschaften sowie deren Kinder (bis zum Alter von 18 Jahren) beantragt werden.
Als Nachweis sind entsprechende Kopien der Urkunden über Eheschließung/eingetragene Lebenspartnerschaften vorzulegen. Für Kinder, die zur Familienmitgliedschaft angemeldet werden sollen, sind geeignete Unterlagen, aus denen die Elternschaft eindeutig hervorgeht, beizufügen. Die Familienmitgliedschaft kann auch von nur einem Elternteil mit mindestens 2 Kindern beantragt werden.
Die zur Familienmitgliedschaft gemeldeten Mitglieder müssen einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Der Familienbeitrag beträgt pro Jahr 54,00 €. Der Beitrag wird über einen anzugebenden erwachsenen Beitragszahler, der als Mitglied zur Familienmitgliedschaft angemeldet ist, abgerechnet. Zusatzversicherungen können für jedes Mitglied einer Familienmitgliedschaft zusätzlich abgeschlossen werden. Erstmalig kann die Familienmitgliedschaft zum 01.01.2011 beantragt werden. Eine Familienmitgliedschaft kann über einen Verein oder im Bereich der Einzelmitgliedschaft abgeschlossen werden. Spezielle Aufnahmeanträge können in der Geschäftsstelle angefordert werden und sind auch auf unserer Homepage hinterlegt.
Bestehende Mitgliedschaften können immer nur zum 01.01. eines Jahres in eine Familienmitgliedschaft umgewandelt werden. Voraussetzung ist, dass uns der Wunsch zur Umwandlung in die DMFV-Familienmitgliedschaft bis spätestens zum 30.09 eines Jahres (Poststempel) vorliegt.
Sind alle Personen, die eine gemeinsame Familienmitgliedschaft beantragen bisher noch keine DMFV Mitglieder, so kann die Familienmitgliedschaft auch unterjährig abgeschlossen werden. In diesem Falle wird der Beitrag (54,00 €) anteilig auf die verbleibenden Monate bis zum Jahresende erhoben. Die Aufnahmegebühr beträgt 3,00 € pro Familienmitgliedschaft.
Die Familienmitgliedschaft kann aufgelöst werden:
Durch Kündigung eines erwachsenen Mitglieds einer Familienmitgliedschaft unter Angabe aller Mitgliedsnummern dieser Versicherung zum 30.09. eines Jahres. Hierfür ist die Schriftform erforderlich.
Durch Wegfall einer Voraussetzung zur Familienmitgliedschaft (z.B. Volljährigkeit eines Kindes). Hierbei läuft die Familienmitgliedschaft zum Ende eines Jahres aus und die verbleibenden Familienmitglieder werden als Mitglieder mit den Grundbeiträgen für Erwachsene bzw. Jugendliche ab dem neuen Beitragsjahr erhoben.





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